HINWEISE

HINWEISE ZU ARBEITSEINSÄTZEN 

  • Die allgemeinen Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften im Umgang mit (maschinell betriebenen) Arbeitsgeräten sind zwingend einzuhalten. Dieses gilt insbesondere für das Tragen der vorgeschriebenen Schutzkleidung. Die jeweilige Schutzkleidung ist vom Teilnehmer selbst zu stellen.
  • Die Regeln für den Infektionsschutz müssen vor Ort eingehalten werden (Abstandregel, Mundschutz, Nies- & Hust-Etikette etc.)
  • Besonderes Augenmerk müssen wir jedoch auf die Arbeitskleidung richten. Hier verlangt die einschlägige 
  • Vorschrift "lange Arbeitskleidung". 
  • Konkret bedeutet das jedoch: "Wenn (...) bei Nachfolgearbeiten das Tragen von langer Arbeitskleidung vorgeschrieben wird, ist eine langärmelige Arbeitsjacke und eine lange Arbeitshose bzw. ein langärmeliger Arbeitsanzug zu tragen. Das Material muss aus einem Baumwolle-/Polyestergemisch mit mind. 65 % Polyester, sowie einem Stoffgewicht von 250 g/m² bestehen." (Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, gilt selbstverständlich analog in Rheinland-Pfalz)
  • „Pflanzenschutz“-Handschuhe sind Pflicht! 
  • Darüber hinaus gilt: knöchelhohes festes Schuhwerk (z.B. Berg- oder Wanderschuh!), wer Halbschuhe trägt, darf leider nur zusehen!
  • In den Sommermonaten ist genug Flüssigkeit (Wasser) und eine Kopfbedeckung empfehlenswert. 
  • Bitte zu beachten: Für die Einhaltung der Vorschriften zur korrekten Bekleidung ist jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.   

 

geweinschaft e.V. 

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